Die jährliche Grabpflege beinhaltet die gärtnerische Betreuung der Grabstätte während
der pflanzlichen Vegetationszeit. Bei Eis und Schnee
können wir natürlich keine Arbeiten ausführen. Sie haben die Möglichkeit eine
individuelle Beetbepflanzung auszuwählen oder auch auf das pauschale
Angebot zurückzugreifen. Die Berechnung erfolgt einmal jährlich.
Wird der Pflegevertrag nicht bis zum 30.9. d. J. zum 31.12. d. J gekündigt, verlängert
sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.
Folgende Leistungen sind in der Pflegepauschale enthalten
Auf Wunsch bieten wir folgende zusätzliche Leistungen an:
Auch ohne festen Pflegeauftrag bepflanzen und säubern wir Ihre Grabstätte. Sprechen Sie uns gerne dazu an.