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Fragen rund um die Dauergrabpflege

Wir sind Partner der Dauergrabpflege Westfalen Lippe

Unsere Preisliste für Dauergrabpflege finden Sie Hier!

Die normalen Aufträge zur Grabpflege bestehen zwischen Auftraggeber und Friedhofsgärtner zur Pflege und Bepflanzung einer Grabstätte. Der Auftraggeber erhält vom Friedhofsgärtner halbjährlich oder jährlich die Rechnung über die erfolgten Leistungen. Ein Dauergrabpflege-Vertrag ist gegeben, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Friedhofsgärtner unter Mitwirkung der Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfallen-Lippe mbH als Treuhandstelle ein schriftlicher Vertrag für eine bestimmte Zeitdauer, mind. 5 Jahre, in der Regel aber für die gesamte Ruhefrist, abgeschlossen wird.

Gesellschafter sind zu 75% der Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. - die einzige Berufsorganisation des Erwerbsgartenbaues in diesem Gebiet - und zu 25% die Stadtsparkasse Dortmund, die größte Kreditanstalt öffentlichen Rechts in Westfalen-Lippe.

Die Grabpflege ist für einen vereinbarten Zeitraum gewährleistet. Die Gesellschaft überwacht die festgelegten Leistungen der Friedhofsgärtner durch regelmäßige Überprüfungen der Grabstätten. Die Gesellschaft überträgt die Pflege in andere Hände, wenn deren ordnungsgemäße Ausführung nicht mehr gesichert ist.

Wenn der Nutzungsberechtigte einer Grabstätte nicht am Ort wohnt. Wenn nach dem Ableben keine Angehörigen vorhanden sind, die eine Grabstätte pflegen können. Wenn die Angehörigen nicht mit Grabpflegekosten belastet werden sollen.

Der Beginn einer Grabpflege wird im Dauergrabpflegevertrag vereinbart:
Entweder bei Vertragsabschluss oder nach dem Ableben des Auftraggebers.

Unter Berücksichtigung der gewünschten Pflegestufe (Grünpflanzen, Frühjahrs-, Sommer-, Herbstbepflanzung, ggf. zusätzlicher Grabschmuck zu persönlichen Gedenktagen oder zu Ostern, Muttertag, Allerheiligen, Totensonntag, Weihnachten) erstellt der Friedhofsgärtner eine Kostenaufstellung. Sie ist die Grundlage für den Dauergrabpflegevertrag.

Kostensteigerungen, die sich durch die fortschreitenden Teuerungen ergeben, werden durch die anfallenden Zinsen aufgefangen.

Durch den Fachbetrieb, der die meisten Dauergrabpflegeverträge im Siegerland stets zuverlässig erfüllt. KONTAKT