Dauergrabpflege

  Individueller Service für viele Jahre

Ihr Friedhofsgärtner übernimmt die fachgerechte Betreuung und Pflege des Grabes.
Hierzu schließen wir mit Ihnen einen Dauergrabpflegevertrag, in dem alle Leistungen,
die wir für Sie zu erbringen haben, detailliert aufgeführt werden.
Der Vertrag läuft mindestens über fünf Jahre und maximal bis zum Ende der Ruhezeit.

Dauergrabpflege ist keine " Einheitspflege ". Sie können wählen, welche Angebote aus
unserer Service-Palette Sie in Anspruch nehmen möchten. Auch bei der Wahl des
Grabschmuckes und der Zusammenstellung der Pflanzen richten wir uns, soweit dem
nicht Vorschriften der Friedhofssatzung entgegenstehen, ganz nach Ihren persönlichen
Wünschen.

Unser Leistungsspektrum umfaßt:

Die Berufsorganisationen der Friedhofsgärtner garantieren, daß alle Arbeiten
vertragsgemäß erbracht werden: Die Friedhofsgärtner-Genossenschaften und
regionalen Treuhandstellen verwalten die Vertragssumme und kontrollieren
regelmäßig die einwandfreie Ausführung der vereinbarten Leistungen.

 

Die Adressen der deutschen Treuhandstellen finden Sie hier

 


copyright © 1997 ISF-Susan letzte Aktualisierung 20.12.97  

 

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