Dauergrabpflege
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Individueller Service für viele Jahre |
Ihr Friedhofsgärtner
übernimmt die fachgerechte Betreuung und Pflege des Grabes.
Hierzu schließen wir mit Ihnen einen Dauergrabpflegevertrag, in
dem alle Leistungen,
die wir für Sie zu erbringen haben, detailliert aufgeführt
werden.
Der Vertrag läuft mindestens über fünf Jahre und maximal bis
zum Ende der Ruhezeit.
Dauergrabpflege ist keine
" Einheitspflege ". Sie können wählen, welche
Angebote aus
unserer Service-Palette Sie in Anspruch nehmen möchten. Auch bei
der Wahl des
Grabschmuckes und der Zusammenstellung der Pflanzen richten wir
uns, soweit dem
nicht Vorschriften der Friedhofssatzung entgegenstehen, ganz nach
Ihren persönlichen
Wünschen.
Unser Leistungsspektrum umfaßt:
Die Berufsorganisationen der
Friedhofsgärtner garantieren, daß alle Arbeiten
vertragsgemäß erbracht werden: Die
Friedhofsgärtner-Genossenschaften und
regionalen Treuhandstellen verwalten die Vertragssumme und
kontrollieren
regelmäßig die einwandfreie Ausführung der vereinbarten
Leistungen.
| Die Adressen der deutschen Treuhandstellen finden Sie hier |
| copyright © 1997 ISF-Susan | letzte Aktualisierung 20.12.97 |
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